WOLFGANG RINGLSTETTER
VERSICHERUNGSMAKLER

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Neue Versicherungspflichtgrenze

Die Versicherungspflichtgrenze steigt zum 1. Januar 2010 erneut an. Wer zu einer privaten Krankenversicherung wechseln will, muss künftig über 4162,50 Euro brutto im Monat verdienen. Das sind 49.950,00 Euro brutto pro Jahr. Wie das Bundessozialministerium mitteilt, muss diesem Beschluss, den noch die Große Koalition gefasst hatte, der Bundesrat zustimmen. Noch ist unklar, ob die Regelung weiter Bestand hat, nachdem die Versicherungspflichtgrenze drei Jahre in Folge überschritten werden muss. Aus den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und FDP war zu hören, dass diese Drei-Jahres-Regelung eventuell wieder abgeschafft werden soll.

Private Krankenversicherung: Vorsicht bei Billiganbietern

Vorsicht bei Angeboten zur privaten Krankenversicherung, bei denen der monatliche Beitrag unter 60 Euro liegt. Das sind meist keine seriösen Angebote. Vielmehr ist davon auszugehen, dass für wenig Beitrag auch nur wenig Leistung geboten wird. Und eine hohe Selbstbeteiligung führt dazu, dass der vermeintliche Spareffekt komplett ausbleibt.

Daher ist bei unserem Versicherungsvergleich das beste Preis-Leistungs-Verhältnis ausschlaggebend. Das heißt für Sie: Sie erhalten von uns nicht den billigsten Beitrag für eine private Krankenversicherung, sondern den für Sie günstigsten, angepasst an Ihre realen Lebensumstände. Zum Versicherungsvergleich.

Der seriöse Versicherungsmakler

Warum wir Sie nicht anrufen, ohne, dass Sie darum gebeten haben? Weil wir uns an die gesetzlichen Vorgaben halten. Wir rufen Sie nur an, wenn Sie um die Aufnahme des Kontakts gebeten haben. Zum Beispiel durch das Ausfüllen der Felder in unserem kostenlosen Versicherungsvergleich. Nicht ohne Grund rät die Verbraucherzentrale Bayern auf ihrer Website (http://www.verbraucherzentrale-bayern.de): „Legen Sie Ihr Geld nie bei einer Firma oder Institution an, die sich unaufgefordert bei Ihnen telefonisch gemeldet hat. Kein seriöser Anbieter von Finanz­dienst­leistungen wird unaufgefordert telefonisch Kontakt mit Ihnen aufnehmen. Das ist wettbewerbsrechtlich grundsätzlich nicht zulässig.“ Daran halten wir uns. Garantiert.